Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis:
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und gelten für alle Geschlechterformen.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der

traumport – Katic Enterprises e.K.
Neckarstr. 28
64711 Erbach
Tel: 0 60 62 - 267 49 17
E-Mail: info@traumport.de

welche im Folgenden als traumport bezeichnet wird.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Vertragsschluss in den Geschäftsräumen der traumport
Beim Vertragsschluss in einer Filiale der traumport kommt der Vertrag in Textform zwischen dem Kunden der traumport zustande. Der Kunde wird in diesem Fall auf die Einbeziehung der vorliegenden AGB in das Vertragsverhältnis schriftlich oder mündlich hingewiesen.

2.2 Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume der traumport
Beim Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume der traumport (z.B. beim Kunden vor Ort) kommt der Vertrag in Textform zwischen dem Kunden und der traumport zustande. Der Kunde wird in diesem Fall auf die Einbeziehung der vorliegenden AGB in das Vertragsverhältnis schriftlich oder mündlich hingewiesen.

2.3 Vertragsschluss per Fernkommunikation

a. Kunden haben über die Webseite der traumport die Möglichkeit, sich über das vorhandene Produktsortiment zu informieren. Dort abgegebene Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für den Kunden unverbindlich. Dies gilt ebenfalls für Anfragen zur Erstellung eines Angebots über sonstige Fernkommunikationsmittel. traumport unterbreitet den Kunden auf Anfrage ein verbindliches Angebot in Textform. Sofern im Angebot nicht abweichend bestimmt, kann der Kunde das Angebot innerhalb von 10 Werktagen verbindlich annehmen. Danach ist traumport nicht mehr an das Angebot gebunden.

b. Die Annahme des Angebots durch den Kunden bedarf grundsätzlich der Textform. Etwaige Bestellbestätigungen hat der Kunde umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Mengen-, Maß- und Farbangaben. Abweichungen zwischen Angebot, Annahme und Bestellbestätigung sowie Unrichtigkeiten sind an traumport umgehend anzuzeigen. Auf die Umsetzung verspätet mitgeteilter Änderungswünsche hat der Kunde keinen Anspruch.

c. Die Abwicklung eines nach Ziffer 2.3 angefragten Vertragsangebotes und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail und zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

2.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige die Bestellung betreffenden Änderungen sind nur gültig, sofern traumport sie in Textform bestätigt hat. Dies gilt auch für Änderungswünsche, die der Kunde im Rahmen eines Montagetermins gegenüber der traumport äußert. traumport weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Monteure sowie externe Montagedienstleister von traumport nicht bevollmächtigt sind, Auftragsinhalte zu erweitern, zu kürzen oder in sonstiger Art und Weise zu ändern.

2.5 traumport ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss notwendige technische Änderungen, Modifikationen oder Anpassungen des Vertragsgegenstandes vorzunehmen, soweit dadurch keine Verschlechterung des Vertragsgegenstandes hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt. traumport hält den Kunden über solche Änderungen informiert.

§ 3 Abstimmung der Lieferung oder Montage

3.1 Liefer- und Montagetermine sowie Terminänderungen sind zwischen dem Kunden und traumport ausdrücklich und in Textform zu vereinbaren. Der Beginn der vom traumport angegeben Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

3.2 Ist traumport für die Lieferung- und/oder Montage selbst auf Lieferungen Dritter angewiesen, ist sie berechtigt, den Liefer- und/oder Montagetermin zu ändern, wenn sie nicht rechtzeitig von dem Dritten beliefert wird. In diesem Fall informiert traumport den Kunden in Textform und vereinbart mit ihm einen neuen Liefer- und/oder Montagetermin. Das Gleiche gilt für wetter- und witterungsbedingte Terminabsagen. Hat traumport Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung, Das gleiche gilt, wenn der Käufer etwaige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.3 Der Kunde ist berechtigt, traumport eine angemessene Frist zur Lieferung und/oder Montage zu setzen, wenn seit dem ersten erfolglosen Liefer- und/oder Montagetermin acht Wochen vergangen sind. Im Falle des erfolglosen Verstreichens dieser Frist ist der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung und/oder Montage oder Nichterfüllung, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 7.

3.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist traumport berechtigt, den von ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

3.5 Bietet traumport die Ware zur Abholung an, so kann der Kunde die bestellte Ware innerhalb der von traumport angegebenen Geschäftszeiten unter der von traumport angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

3.5 Sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

3.9 traumport ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Die Kosten für den Transport werden in diesem Fall nur einmal berechnet.

3.10 traumport führt alle Aufträge, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Käufer angelieferten bzw. übertragenen Daten aus.

3.11 Der Käufer ist in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten (insbesondere für das Aufmaß der zu fertigenden Terrassenüberdachungen, Beschattungen, Seiten- und Keilelemente und alle weiteren auf Maß gefertigten Waren,  d.h. alle Maßangaben in mm, bzw. cm – (Breite x Höhe/Tiefe) verantwortlich, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, sofern diese nicht vom traumport zu verantworten sind.

§ 4 Gefahrübergang

4.1 Lieferung von Waren

a. Bei Waren, die ohne Montagevereinbarung geliefert werden, erfolgt die Lieferung bis Ladekante LKW an der angegebenen Lieferadresse. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass am mitgeteilten Liefertermin ab Ladekante Lkw die Ware angenommen und abgeladen wird. Zum Abladen muss der Käufer am Liefertag min. 1 Person (z.B. bei Terrassenüberdachungen, Beschattungsanlagen) bzw. min. 2 Personen (bei allen größeren Elementen) bereitstellen, da das Abladen und Einlagern durch den Käufer erfolgen muss. Ebenso muss eine empfangsberechtigte Person des Käufers anwesend sein, die die Ware abnimmt und den Lieferschein unterzeichnet. Der genaue Liefertag wird dem Käufer min. 2 Werktage vor Lieferung mitgeteilt. Da die Lkw-Tour mehrere Kunden umfasst, kann nur der Tag, nicht die genaue Uhrzeit genannt werden.

b. Scheitert die Zustellung von Waren aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die traumport hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Zusendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung diesbezüglich getroffene Regelung.

c. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald traumport die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald traumport die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und traumport dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

d. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§ 7) sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit traumport Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren kann.

4.2 Montage

a. Ist für die Leistung von traumport eine Abnahme vorgesehen, ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Leichte, montagebedingte Verunreinigungen des Werks sind unwesentliche Mängel und berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung

b. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn traumport dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels gegenüber der KD verweigert hat.

c. Die Rechtsfolgen aus Ziffer 4.2 lit. b. treten nur dann ein, wenn traumport den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.

d. Nimmt der Kunde ein mangelhaftes Werk gemäß Ziffer 4.2 lit a. ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die gesetzlichen Nacherfüllungs-, Selbstvornahme-, Aufwendungsersatz- und Rücktrittsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.

e. traumport oder dessen externer Montagedienstleister und der Kunde führen nach Abschluss der Montage eine gemeinsame Inaugenscheinnahme des Werkes durch und erstellen hierüber ein schriftliches Abnahmeprotokoll. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mitwirkung an der Durchführung der Inaugenscheinnahme sowie der Erstellung des Abnahmeprotokolls zu verweigern. Sofern der Kunde bei Abnahme nicht anwesend ist hat er sicherzustellen, dass ein bevollmächtigter Vertreter die Abnahme durchführen kann.

f. traumport trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung eines Werks bis zu dessen Abnahme durch den Kunden. Kommt der Kunde in Verzug mit der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Teilabnahmen sind zulässig. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung etwaiger vom Kunden für die Herstellung des Werks bereitgestellter oder bereitzustellender Leistungen ist traumport nicht verantwortlich.

g. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Von der Übergabe an Gebühren dem Kunden die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Versendet traumport auf Verlangen des Kunden verkaufte Sachen an einen anderen als den Erfüllungsort, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald traumport die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

§ 5 Preise und Zahlung

5.1 Vertraglich vereinbarter Preis ist der in der Bestellbestätigung genannte Preis in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwert-/Umsatzsteuer, inkl. Verpackung und/oder Transport- bzw. Versandkosten sowie Montagekosten.

5.2 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Angebot von traumport mitgeteilt. Die Belieferung der Kunden durch traumport erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende Zahlungsmethoden:  Vorkasse (durch Überweisung), in Bar oder per Paypal (info@traumport.de). Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Bei Auswahl einem Kauf auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert wurde und dem Kunden die Rechnung zugegangen ist. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von fünf Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.3 Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Schecks, Bank- oder Postüberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei traumport eingeht, als Zahlungseingang. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist traumport berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist traumport berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB gegenüber Unternehmen und gewerblich handelnden Personen gemäß § 288 (5) BGB sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € zu berechnen. Gegenüber Privatpersonen ist traumport berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen.

5.4 Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen des Vertragsgegenstandes nach Art oder Umfang auf Veranlassung des Kunden nach der Bestellbestätigung an traumport erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden gesondert zu dem vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand, der traumport durch vom Kunden beauftragte Dritte entsteht, die nicht im Lager von traumport stehen, gegenüber traumport zu vergüten.

5.5 Sofern die Leistungen von traumport vier Monate oder später nach Vertragsschluss erbracht werden, ist sie berechtigt, angemessene Preisänderungen wegen veränderter Material-, Produktions-, Vertriebs- und sonstiger Kosten für die Lieferungen und Leistung des Vertragsgegenstandes vorzunehmen. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Angebot und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

5.6 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der Kunde auch zurückbehalten könnte oder hätte zurückbehalten können.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von traumport.

6.2 Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend:

a. traumport behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

b. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten vor dem Eigentumsübergang durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde an traumport unverzüglich schriftlich darüber zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

c. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an traumport in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufsache verarbeitet und dann weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis traumport, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Verzug besteht und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt ist, oder die Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Abtretung jedoch nicht offengelegt und die Forderung nicht eingezogen.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

7.2 Soweit traumport in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen oder Zeichnungen nicht als verbindlich bezeichnet, haben diese lediglich indikativen Charakter. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Drahtstrukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Alle Terrassenüberdachungen, Unterdachbeschattungen u.ä. der Farbe z.B. weiss sind ähnlich RAL 9010. Geringfügige Farbunterschiede sind kein Reklamationsgrund.

7.3 Soweit der gelieferte Gegenstand oder das Gewerk nicht die zwischen dem Kunden und traumport vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder nicht die Eigenschaften aufweist, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen von traumport erwarten konnte, ist traumport zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn traumport aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

7.4 Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so kann traumport nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. traumport kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

7.5 Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt oder der Kunde ausdrücklich eine weitere Nacherfüllung verlangt.

7.6 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat traumport die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Käufer Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktritt zu. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen ist im Zweifel die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer entscheidend.

7.7 traumport behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von traumport zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. traumport wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

7.8 traumport übernimmt keine Gewährleistung bei Schäden an der Ware durch natürliche Abnutzung (insbesondere aufgrund wetter- und witterungsbedingter Einflüsse), gewöhnliche Verschleißerscheinungen, ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung/Verwendung, ungeeignete Betriebsmittel, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen, fehlerhafte Montage durch Käufer oder Dritte, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemisch oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht von traumport zu vertreten sind), Gewaltanwendung oder Reparaturversuche in Eigenregie.

7.9 Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar: unauffällige optische Erscheinungen, farbige Spiegelungen (Interferenzen), optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern (Hammerschlag), Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes (Doppelscheibeneffekt) bei Isoliergläsern, Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern. Grundlage sind die „Visuellen Richtlinien“ der Glashersteller. Voraussetzung für die Gewährleistung bei eloxierten und pulverbeschichten Profilen, ist dass der Kunde, was er im Zweifel zu beweisen hat, eine ordnungsgemäße Pflege und Reinigung vorgenommen hat.

7.10 Die Oberflächenbeschichtung der gelieferten Ware erfüllt höchste Qualitätsansprüche. Die Beurteilung der Beschichtungsqualität nach RAL-Gütesicherung (RAL RG631) hat ohne Hilfsmittel, für Außenbauteile in einem Abstand von 5m, für Innenbauteile in einem Abstand von 3m zu erfolgen. Kleine Pickel, Kratzer, Schleifspuren und Schweißnähte, die aus diesem Abstand nicht deutlich sichtbar sind, stellen keinen Mangel und somit auch keinen Reklamationsgrund dar.

7.11 Alle Terrassenüberdachungen sind Standard ausgestattet für Deutschland Schneezone 1 und 1a. Die Lasten wie Schnee- und Windlasten, die errechnet werden und zur Statik der Terrassenüberdachung beitragen, müssen vom Kunden vor der Bestellung genau angegeben werden, damit traumport prüfen kann, ob die Terrassenüberdachungen diese Vorgaben erfüllen. Ansonsten wird von den o.g. Standardwerten ausgegangen. Eine Gewährleistung von traumport bei fehlenden oder falschen Angaben wird hiermit ausgeschlossen.

7.12 Bei Glasschiebewänden, Glas für Terrassendach und sonstigen Glaswänden gilt: Wegen der besonderen Eigenschaften von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Kunde zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind spätestens binnen zehn Tagen, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Für Glasbruch, Kratzer oder andere Beschädigungen, nach Lieferung und nach Einbau der Glasscheiben, übernimmt traumport keine Haftung.

7.13 Bei den durch traumport hergestellten Fugen handelt es sich größtenteils um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche bei normalem Verschleiß von der Gewährleistung ausgenommen sind. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräumen, seitlichen Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, Terrassendächern oder Carportverbindungen, Kopplungsstellen etc. kann die Dichtigkeit aufgrund der Verschleißerscheinungen nicht dauerhaft gewährleistet werden. Es werden keine thermischen Abdichtungen hergestellt. Geschlossene Überdachungen werden nur als sogenannte Kaltwintergärten montiert.

7.14 Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist üblich beim Zuschnitt von Anlagen und stellt keinen Mangel dar.

7.15 Gegenüber Unternehmern gilt bei der Lieferung von Waren ergänzend:
a. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften gilt bei Verträgen mit Unternehmern über die Lieferung von Neuware eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe an den Kunden, bei Verträgen mit Unternehmern über die Lieferung von Gebrauchtware eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Übergabe an den Kunden. Die Rechte des Unternehmers aus den §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt.

b. Die vorstehenden Verkürzungen der Gewährleistungsfrist gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die von traumport, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind in den folgenden Fällen: Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Ferner haftet traumport nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, oder in sonstigen vom Gesetz aufgeführten Fällen, in denen eine Haftung von traumport zwingend vorgesehen ist.

c. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, hat er traumport Mängel unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit traumport den Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. Wenn sich traumport auf Verhandlungen über eine Beanstandung einlässt, stellt dies keinesfalls einen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar.

d. Die in vorstehenden Regelungen zur Länge zur Gewährleistungsfrist gelten nicht, soweit das Gesetz, etwa für Baumängel, längere Gewährleistungsfristen vorsieht und es sich bei der Leistung von traumport um eine Leistung in diesem Sinne handelt.

§ 8 Montagehinweise und Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist nicht vom Auftragsumfang umfasst und darf nicht durch traumport ausgeführt werden. Es obliegt dem Kunden diese Leistungen entsprechend zu beauftragen.

8.2 Die Entsorgung von Erdaushub bei Fundamentarbeiten, Pflaster- Betonier- oder sonstige Arbeiten für den Verschluss der Fundamentoberfläche etc. obliegt dem Kunden und sind nicht in dem Vertragsgegenstand und der vertraglich vereinbarten Vergütung (Montagekosten) enthalten.

8.3 Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadensersatz. Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt, durch traumport oder einem von traumport beauftragten Dienstleister ausgeführt. Dies gilt ebenso für Verzögerungen wegen krankheitsbedingter Ausfälle der Monteure, extreme Verkehrslagen, Lieferverzögerungen der Zulieferer oder sonstige Fälle Höherer Gewalt.

8.4 Der Kunde ist auf Anfrage von traumport verpflichtet, dieser nachzuweisen, dass er Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die vertragsgegenständliche Anlage errichtet werden soll. Andernfalls hat der Kunde traumport eine schriftliche Zustimmung zu Errichtung der vertragsgegenständlichen Anlage des rechtmäßigen Eigentümers vorzulegen.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass traumport ein vertrags- gegenständliches Werk störungsfrei herstellen kann. Dies gilt insbesondere für die Gewährleistung freier Zugänge zur Baustelle, die Sicherung empfindlicher Flächen oder Möbelstücke, die Mitteilung hinsichtlich unterirdischer, hinterwandiger oder sonst nicht äußerlich erkennbarer Leitungen o.ä., die Entfernung sonstiger Bausubstanzen, Stoffe oder Gegenstände, die eine ungehinderte Durchführung der Montage beeinträchtigen könnten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, traumport auf eigene Kosten freien Zugang zu einem Wasser- und einem gesicherten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen.

8.6 traumport ist berechtigt, die Montage nicht zu beginnen oder abzubrechen, sollten die Voraussetzungen aus Ziffern 8.4 und 8.5 nicht gegeben sein.

8.7 Unterlässt der Kunde eine zur Herstellung des Werkes erforderliche Mitwirkung, kann traumport, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Mitwirkung in Verzug der Annahme gerät, eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was traumport infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwerben kann.

8.8 Der Kunde kann traumport mit ihm obliegenden, zur Durchführung der Montage notwendigen Vorbereitungen gesondert gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung beauftragen. Für eine solche gesonderte Beauftragung gilt Ziffer 2 entsprechend.

8.9 Leistungen von traumport basieren auf typenstatischen Berechnungen. Sollten für die vertragsgegenständlichen Leistungen traumport weitere, über die typenstatischen Berechnungen hinausgehende Planungen erforderlich sein, weist traumport den Kunden hierauf hin. Solche Planungsleistungen sind vom Kunden extern auf Basis der typenstatischen Berechnungen von traumport zu beauftragen und nicht in der vertraglich vereinbarten Vergütung von traumport enthalten.

8.10 Der Kunde ist verpflichtet, Dritte (z.B. Handwerker), die im Bereich der von traumport zu montierenden Anlage, aber nicht im Pflichtenkreis von traumport tätig sind, entsprechend dieser Ziffer 8 zu instruieren. Hinsichtlich solcher Mehrkosten, die traumport im Rahmen von Störungen entstehen, die durch vorstehend bezeichnete Dritte verursacht werden, gilt Ziffer 5.4.

8.11 Ist ein herzustellendes Werk vor der Abnahme infolge eines von dem Kunden zu verantwortenden Umstandes (z.B. Mangelhaftigkeit zugelieferter Teil-/Leistungen, Anweisungen etc.) untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den traumport zu vertreten hat, kann traumport einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

8.12 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Kunden ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch traumport.

8.13 Im Übrigen gilt der vertraglich vereinbarte Montageleitfaden von traumport.

§ 9 Haftungsbeschränkung, Garantie und Zusicherung

9.1 traumport haftet uneingeschränkt für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet traumport nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.3 Sofern traumport wie vorstehend für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.

9.4 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder die Mangelhaftigkeit der Ware arglistig verschwiegen wurde. traumport haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz von ihr zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

9.5 traumport haftet nur für eigene Inhalte auf unseren Webseiten und Katalogen. Soweit weiterführende Links den Zugang zu anderen Webseiten ermöglichen, ist traumport für dort enthaltene fremde Inhalte nicht verantwortlich.

9.6 Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe "Garantie" oder "Zusicherung" ausdrücklich genannt werden.

§ 10 Behördliche Genehmigungen

10.1 Die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen ist u.U. genehmigungspflichtig.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten etwa erforderliche behördliche Genehmigungen vor Bauausführung einzuholen. traumport haften nicht für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und/oder Baustopps oder Geldbußen, die dem Kunden wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Bauordnungen auferlegt werden.

§ 11 Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder in deren Zusammenhang personenbezogene Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO vorliegen. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung, welche Sie unter https://www.traumport.de/impressum einsehen können.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts, soweit nicht zwingendes internationales Verbraucherschutzrecht entgegensteht.

12.2 Bei Streitigkeiten mit Unternehmern gilt als Gerichtsstand Darmstadt als vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.3 Die Europäische Kommission stellt unter nachfolgender Verlinkung eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist traumport weder verpflichtet noch hierzu bereit.

12.4 Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrechte des Kunden
Ausschließlich für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt nachfolgendes Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach Ziffer 2.2 der AGB oder der Bestellung per Telefax, E-Mail, über den Internetshop oder sonstige Fernkommunikationsmittel nach Ziffer 2.3 der AGB.

Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

traumport – Katic Enterprises e.K.
Neckarstr. 28
64711 Erbach
Tel: 0 60 62 - 267 49 17
E-Mail: info@traumport.de
(nachfolgend traumport genannt)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat traumport Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von traumport angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei traumport eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet traumport dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

traumport kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Nicht paketversandfähige Waren werden von traumport abgeholt. Paketversandfähige Waren haben Sie unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, zurückzusenden oder an traumport zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der paketversandfähigen und der nicht paketversandfähigen Waren. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 350,00 EUR geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung und Zusammenstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund Ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

– An:
traumport – Katic Enterprises e.K.
Neckarstr. 28
64711 Erbach
Tel: 0 60 62 - 267 49 17
E-Mail: info@traumport.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) / erhalten am (*):
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.